Seit wann gibt es die Möglichkeit zu einer kostenlosen Schufa-Selbstauskunft?
Die Möglichkeit zu einer ein Mal/Jahr kostenlosen Schufa-Selbstauskunft gibt es seit dem 01. April 2010, als eine Neuauflage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten ist. Auch vorher gab es schon die Möglichkeit zu einer Abfrage seiner Schufa-Daten, diese war damals jedoch mit 7,80 € kostenpflichtig.
Warum sollte man die Möglichkeit einer kostenlosen Schufaauskunft nutzen?
Für den Verbraucher ist es nicht nur dann wichtig zu wissen, welche Daten bei der Schufa über ihn gespeichert sind, wenn er vorhat einen Kredit aufzunehmen. Schließlich steigt nicht nur der Kreditzins wesentlich an, wenn dem Antragsteller von der Schufa eine schlechte Bonität nachgesagt wird, sondern auch ob man den Kredit überhaupt erst bekommt kann entscheidend von der Schufaauskunft abhängen. Des Weiteren ist es mit einem negativen Schufa-Eintrag schwer einen Mobilfunkvertrag zu bekommen oder Waren beim Versandhandel zu bestellen. Und wer sich weigert beim Eröffnen eines Bankkontos der Bank sein prinzipielles Einverständnis zu Schufa-Abfragen zu geben, wird das Konto aller Wahrscheinlichkeit nach nicht bekommen. Damit hat die Schufa nicht nur eine große Machtfülle über jeden Bürger, der in ihren Akten auftaucht (und das sind ca. ¾ aller Deutschen!), sondern es gibt auch immer wieder falsche oder missverständliche Einträge. So wird z. Bsp. häufig von Fällen berichtet, in denen Menschen, die bei verschiedenen Banken nur nach deren Konditionen für einen Kredit nachgefragt haben alleine durch diese Anfragen in der Schuldnerkartei der Schufa gelandet sind. Des Weiteren gibt es oft Schwierigkeiten dadurch, dass die Aufbereitung der persönlichen Daten durch das Scoring-System der Schufa oft ein vollkommen falsches Bild der betreffenden Person zeichnet. So gibt es z. Bsp. Negativpunkte nur dafür, dass man in einer „schlechten“ Wohngegend gemeldet ist, in der es oft zu Kreditausfällen gekommen ist, usw. Außerdem sind in einer so großen Organisation wie der Schufa unzulässige Gefälligkeitsabfragen von Daten nicht immer wirklich zuverlässig zu verhindern. Aus diesem Grunde sollte jeder Bürger die ein Mal im Jahr kostenlose Abfrage seiner Schufadaten durchführen.