Schufa Selbstauskunft

Seit wann gibt es die Möglichkeit zu einer Schufa-Selbstauskunft?

Im Prinzip schon immer. Aber als sich Ende des letzten und in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts immer mehr Bürger Gedanken um den Datenschutz zu machen begannen, waren auch immer mehr Menschen von der Datensammlungswut der Schufa beunruhigt. Bis zum Inkrafttreten einer Neuauflage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) kostete jede Einholung einer Schufa-Selbstauskunft 7,80 €. Seit dem 01.04.2010 ist die Abfrage eigener Daten jetzt ein Mal/Jahr kostenlos.

Wie komme ich an meine Schufa-Selbstauskunft?

Die Schufa-Selbstauskunft kann online unter www.schufa.de eingeholt werden. Dazu muss man sich zunächst unter dem Menüpunkt „Service“ registrieren. Wer keinen Computer zur Verfügung hat, kann die Schufa-Selbstauskunft per Post beantragen (Adresse: SCHUFA Holding AG, Postfach 10 21 66, 44721 Bochum). Dazu muss dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite seines Personalsausweises beilegt werden.

Warum sollte jeder die kostenlose Schufa-Selbstauskunft 1 Mal/Jahr nutzen?

Die Schufa kann mit ihren gesammelten Daten sehr unangenehm in das Leben jedes Bürgers eingreifen und darüber hinaus gibt es in der Datenbank der Schufa auch viele nicht (mehr) korrekte Einträge. So wird z. Bsp. häufig von Fällen berichtet, in denen Menschen, die sich bei verschiedenen Banken nur nach deren Konditionen für einen Kredit erkundigt haben alleine durch diese Anfragen in der Schuldnerkartei der Schufa gelandet sind. Des Weiteren gibt es oft Schwierigkeiten dadurch, dass die Aufbereitung der persönlichen Daten durch das Scoring-System der Schufa oft ein vollkommen falsches Bild der betreffenden Person zeichnet. So gibt es z. Bsp. Negativpunkte nur dafür, dass man in einer „schlechten“ Wohngegend gemeldet ist, in der es oft zu Kreditausfällen gekommen ist, usw.
4) Was kann ich tun, wenn meine Daten nicht korrekt sind?
Sollte man in seiner Schufa-Selbstauskunft einen Fehler, wie veraltete Voranschriften und/oder nicht mehr aktuelle Einträge finden, muss man sich selbst um die Berichtigung bzw. Löschung dieser Daten kümmern. Wenden Sie sich dazu an die zuständige SCHUFA-Geschäftsstelle oder das Verbraucherservicezentrum Hannover (SCHUFA Holding AG, Postfach 56 40, 30056 Hannover) und verlangen Sie die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten nach den Paragraphen 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes.

Wie Sie eine kostenlose Schufa Selbstauskunft erhalten